Wohnhäuser bis 3 Wohneinheiten | 10 Jahre |
Wohnhäuser über 3 Wohneinheiten | 5 Jahre |
Landwirtschaften |
5 Jahre |
Betriebe, Versammlungsstätten, Schulen, Hochhäuser |
3 Jahre |
Anlagen mit feuergefährdeten Bereichen oder Explosionsgefahr |
1 Jahr |